Da ich als Wahlärztin tätig bin, habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung meines Honorars erfolgt direkt in meiner Ordination (entweder in bar oder per Bankomatkasse). Die bezahlte, saldierte Honorarnote können Sie dann bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.
Bitte zu beachten: Waren sie im selben Abrechnungszeitraum bei einem Vertragsarzt derselben Fachrichtung oder waren sie im selben Abrechnungszeitraum bei einem anderen Wahlarzt derselben Fachrichtung, erfolgt von ihrer Krankenkasse kein Kostenersatz, wenn sie die Honorarnote einreichen.